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Aktuelles

Wissenschaftliche Stellungnahme der DGMKG zum Einsatz der dreidimensionalen Computertomographie zur Planung und Durchführung beim Einsetzen künstlicher Zahnwurzeln

Sehr geehrter Besucher unserer Homepage,

hier finden Sie eine neutrale Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie zu 3D-Röntgenaufnahmen. Sie soll Ihnen bei der Entscheidung für oder gegen derartige Aufnahmen helfen. Details besprechen Sie bitte mit Ihrem Behandler.

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 Wissenschaftliche Stellungnahme der DGMKG (PDF, 40 kByte)

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Vielen Dank für die Einsendung an unser Mitglied

Prof. Dr. Dr. Ralf Dammer
Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Informationen zu Auslands-Zahnersatz

Bei Auslands-Zahnersatz muss unterschieden werden zwischen Zahnersatz, der im Ausland eingesetzt wird und Zahnersatz, der zwar im Ausland hergestellt wurde, aber in Deutschland eingesetzt wird.

Zahnersatz sollte viele Jahre getragen werden können und muss sorgfältig geplant werden. Dazu gehört, dass der Zahnarzt mit dem Patienten die technischen Möglichkeiten für verschiedene Lösungswege bespricht. Ein langjähriger Hauszahnarzt kennt seine Patienten gut und kann sie gut über die für sie am besten geeigneten Zahnersatzformen beraten. Dadurch, dass er seinen Patienten und seinen Gesamt-Gesundheitszustand seit Jahren begleitet hat, kann er auch gut einschätzen, welche Strategie die besten Erfolgsaussichten bietet.

Damit ein neuer Zahnersatz auch viele Jahre funktioniert, muss die Vorbehandlung sorgfältig durchgeführt worden sein. Das heißt, kaputte Zähne müssen entfernt und die Wunden verheilt sein. Defekte Füllungen müssen ausgetauscht sein und eventuell erforderliche Wurzelbehandlungen sollten erfolgreich abgeschlossen sein. Eine Zahnfleischentzündung  oder Parodontitis (Entzündung von Zahnfleisch und Knochen) und ein schmerzhaftes Kiefergelenk müssen behandelt sein. Die vollständige Vorbehandlung ist bei Auslandsbehandlungen in der Kürze der Zeit nicht durchführbar. Eine Zahnersatzbehandlung ohne Vorbehandlung ist aber keine fachgerechte Behandlung.

Bei einer Zahnersatzbehandlung im Ausland kennt Sie der Zahnarzt nicht. Er kennt die Medikamente, die Sie regelmäßig nehmen und eventuell vor einer Behandlung umgestellt werden müssen nicht, da im Ausland andere Präparate verwendet werden. Meist spricht er Ihre Sprache nur unzureichend und hat schon aus diesen Gründen Schwierigkeiten Ihnen die für Sie besten Behandlungsmöglichkeiten zu erläutern.

Nicht immer werden im Ausland die fachlichen und gesetzlichen Behandlungsstandards so streng eingehalten wie in Deutschland. Teilweise weden im Ausland Materialien verwendet, die zwar u.U. in Deutschland hergestellt, aber aus gesundheitlichen Gründen hier nicht zugelassen sind. Es kann auch schon einmal passieren, dass die eine oder andere Krone gemacht wird (und damit gesunde Zahnsubstanz geopfert wird), die bei unseren Behandlungsmöglichkeiten nicht nötig wäre. Gelegentlich werden auch mal eine oder mehrere Kronen gemacht, die nicht erforderlich wären, um damit eine weitere Auslandsreise in der nächsten Zeit zu vermeiden.

Zu den reinen Zahnbehandlungskosten muss man auch immer noch die Kosten der Reise  hinzurechnen. Das kann einmal ein Urlaub sein, den man sowieso vorhatte. Wenn jedoch Nachbesserungen erforderlich werden, wird es schon problematisch. Eine nicht eingeplante Auslandsreise kann die Behandlungskosten drastisch erhöhen. Wegen der gesetzlichen Vorgaben wird ein deutscher Zahnarzt/ein deutsches Dentallabor aber keine Reparaturarbeiten oder Korrekturen durchführen. Der Patient kann bei einer forderlichen Neuanfertigung wegen grober Mängel auch kein zweites Mal einen Kassenzuschuss erhalten, d.h. sämtliche Kosten müssen dem Patienten dann privat in Rechnung gestellt werden.

Unsere Erfahrungen zeigen immer wieder, dass Patienten, die ihren Zahnersatz im Ausland bekommen haben, sich hinterher ärgern, weil Qualität und Preis nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Klagen über mangelnde Qualität müssen jedoch in der Regel vor einem ausländischen Gericht in einer Fremdsprache durchgesetzt werden.

Reden Sie mit Ihrem Zahnarzt! Er kann Ihnen auch günstige Behandlungsmöglichkeiten nach deutschen Standards nennen und wird Sie gerne über die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten beraten.

Falls Ihr Zahnarzt Auslands-Zahnersatz für eine Option für Sie hält, muss er für die Qualität der Arbeit gerade stehen und die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung garantieren. Nachbesserungen müssen kostenlos durchgeführt werden. Der Gerichtsstand ist Deutschland und die Gerichtssprache Deutsch.

Am günstigsten ist Zahnersatz für Sie immer, wenn Sie regelmäßig beim Zahnarzt waren und damit den vollen Zuschuss der Krankenkasse erhalten, ganz egal für welche Form von Zahnersatz Sie sich entscheiden.

Eine fachlich fundierte, neutrale Zweitmeinung zu Ihrem geplanten Zahnersatz erhalten Sie unter:

Kostenlose und persönliche Beratung der KZVB (Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns) Tel 089-74201-348 oder www.zahnarzt-zweitmeinung.de.